Am 01.01.2020 tritt das neue Geldwäschegesetz in Kraft. Es sieht vor allem Verschärfungen für den Nichtfinanzsektor vor. Deutlich mehr Unternehmen haben nun geldwäscherechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Wer zu den Verpflichteten gehört, muss grundsätzlich vollständiges Risikomanagement vorhalten, ausnahmsweise genügt die Kundenidentifizierung.
Das Gesetz sieht keine Umsetzungsfrist vor, sodass der Pflichtenkatalog für alle ab 01.01.2020 zu erfüllen ist. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können mit Bußgeldern geahndet werden.
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