Das neue
Geldwäscherecht

Alles, was Sie wissen müssen.

Das neue
Geldwäscherecht

Alles, was Sie wissen müssen.

Am 01.01.2020 tritt das neue Geldwäschegesetz in Kraft. Es sieht vor allem Verschärfungen für den Nichtfinanzsektor vor. Deutlich mehr Unternehmen haben nun geldwäscherechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Wer zu den Verpflichteten  gehört, muss grundsätzlich vollständiges Risikomanagement vorhalten, ausnahmsweise genügt die Kundenidentifizierung.

Das Gesetz sieht keine Umsetzungsfrist vor, sodass der Pflichtenkatalog für alle ab 01.01.2020 zu erfüllen ist. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können mit Bußgeldern geahndet werden.

Verschaffen Sie sich einen Überblick, was die Neuregelungen für Sie bedeuten. Über den Quickcheck erhalten Sie eine Indikation, wo Ihr Unternehmen steht. Umfangreichere Informationen bietet unser Whitepaper.  

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Wir empfehlen Ihnen unseren „Quickcheck Geldwäschegesetz“

Wir prüfen für Sie, ob Ihr Unternehmen zu den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gehört und zeigen Ihnen, welche Vorschriften des Geldwäschegesetzes für Ihre Geschäftstätigkeit relevant sind.