Rechtsanwalt Christian Faber und Rechtsanwältin Stephanie Kappen beraten Unternehmen der Finanzbranche und der Realwirtschaft beim Aufbau und der risikoangemessenen Ausrichtung individueller Compliance-Management-Systeme zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten und branchenspezifischer aufsichtsrechtlicher Vorgaben.
Schwerpunkte sind dabei neben allgemeinen, bankaufsichtsrechtlichen und regulatorischen Fragestellungen die Umsetzung der Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz sowie die Implementierung von Anti-Fraud-Systemen zur Abwendung von Schadenspotentialen und Haftungsrisiken.
Rechtsanwältin Stephanie Kappen berät Ihr Unternehmen zu allen Pflichten aus dem Geldwäschegesetz mit langjähriger Praxiserfahrung als stellvertretende Konzerngeldwäschebeauftragte einer international tätigen Bank. Ihre rechtliche Beratung reicht von der Erstellung der Risikoanalyse über die Implementierung aller notwendigen Sicherungsmaßnahmen bis hin zur Übernahme der gesetzlich geforderten Beauftragtenfunktionen (z.B. Geldwäschebeauftragter; Zentrale Stelle).
Rechtsanwältin Kappen kann für Sie die laufende Kommunikation mit der Aufsicht übernehmen und ihr Unternehmen bei turnusmäßigen oder anlassbezogenen Prüfungen begleiten.
Wir prüfen für Sie, ob Ihr Unternehmen zu den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gehört und zeigen Ihnen, welche Vorschriften des Geldwäschegesetzes für Ihre Geschäftstätigkeit relevant sind.